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Verwaltungsgericht erlaubt Salzgewinnung in Gorleben NDR Regional vom 08.02.2005 Langer Atem zahlt sich aus Salinas-Sieg beim Oberverwaltungsgericht
Keine Gefährdung erkennbar "Der Grundstückseigentümer hat einen Anspruch auf Zulassung des Rahmenplans", begründete Gerichtssprecher Wolfgang Siebert das Urteil. Bloße Planungen der Bundesregierung, auch im Südwestfeld des Salzstocks Erkundungsbohrungen durchzuführen, seien nicht schutzwürdig. Der geplante Salzabbau gefährde das Erkundungsbergwerk nicht, sofern die Erkundung auf das Nordfeld des Salzstocks beschränkt bleibe, sagte Siebert weiter. Das hätten Gutachten belegt. Nach der Entscheidung des Gerichts war die Aufhebung der 1998 bis 2003 erteilten Rahmenbetriebsplanzulassung rechtswidrig. Die Zulassung sei zudem über das Jahr 2003 hinaus um fünf weitere Jahre zu verlängern.
Salz auf Eignung prüfen
Zweifel an der Tauglichkeit Ab 2030 soll der Salzstock als Endlager für atomaren Abfall dienen. Die Bundesregierung zweifelt jedoch an der Tauglichkeit dieses Lagers. Daher wurden die Erkundungsarbeiten im Jahr 2000 für mindestens drei, maximal zehn Jahre unterbrochen, um Eignungskriterien für ein Endlager zu bestimmen. Dieser vorläufige Erkundungsstopp bedeutet jedoch nicht die Aufgabe Gorlebens als Endlagerstandort. Bislang lagern in einem überirdischen Zwischenlager in Gorleben 44 Behälter mit Atommüll.
Quelle: http://www1.ndr.de/ |
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