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Salzspiegel
2/2000
Seite 2
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Juristische Materialschlacht auf allen Ebenen
Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) und SALINAS nehmen an Heftigkeit zu. Hatte das
BfS anfangs noch die Aktivitäten von SALINAS nur am Rande wahrgenommen,
so entbrennt jetzt zwischen den beiden Interessenten am Gorlebener Salzstock
(SALINAS-Wahlspruch: Besser Salz fördern als Atommüll lagern)
eine juristische Materialschlacht auf allen Ebenen. Die Schriftsätze
werden dicker und bissiger, und die Atombetreiber schicken immer mehr
Anwälte und Gutachter an die Front.
Es ist eine herbe Schlappe, die das Lüneburger Verwaltungsgericht
den Atombehörden und Betreibern bereitet hat. Wie wir bereits in
unserer letzten Ausgabe berichteten, wurde das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld
im Februar 2000 nach jahrelanger Hinhaltetaktik dazu verpflichtet,
den Pachtvertrag zwischen Graf von Bernstorff und SALINAS endlich zu
genehmigen. Mit diesem Vertrag hatte Bernstorff einen Teil seine Rechte
zum Salzabbau bereits im November 1996 (!) an SALINAS übertragen.
Das entscheidende Argument des Verwaltungsgerichts war: Der Rahmenbetriebsplan
des BfS zur Erkundung des Salzstocks gestattet noch keinen Eingriff
in die Bergbaurechte des Grafen.
Der Lüneburger Richterspruch störte das BfS natürlich
gewaltig, denn damit war für SALINAS ein wichtiger Etappensieg
erreicht. Der Weg zur Errichtung eines Salzbergwerks neben dem Erkundungsbergwerk
war eröffnet. SALINAS hätte nur noch nachweisen müssen,
dass das von ihr geplante Bergwerk die Sicherheit des Erkundungsbergwerks
nicht gefährdet. Dann hätte unsere Salzfirma das BfS mit seinem
Erkundungsvorhaben zumindest in einem Teil des Salzstocks verdrängt.
Dieses Risiko wollte das Bundesamt für Strahlenschutz unter der
Führung seines grünen Präsidenten Wolfram König
und des grünen Umweltministers Jürgen Trittin offensichtlich
auf keinen Fall eingehen. Buchstäblich in letzter Minute, einen
Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist, beantragte das BfS deshalb die Zulassung
der Berufung gegen die Entscheidung des Lüneburger Verwaltungsgerichts.
Diesen Schritt begründet das Bundesamt damit, es habe mit seinem
Rahmenbetriebsplan praktisch die Erstrechte am Salzstock erworben, SALINAS
käme mit seinem Vorhaben zu spät. Für Trittin ist das
Ganze vor allem deshalb peinlich, weil er früher keinen Hehl daraus
gemacht hat, dass der Gorlebener Salzstock für ein Endlager nicht
taugt. Jetzt geht er selbst angeblich aus Angst vor Schadensersatzforderungen
gegen SALINAS juristisch vor.
Nun geht der Rechtsstreit also in die dritte Runde. Das Niedersächsische
Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Ein Schriftsatz zur
Begründung der Berufung muss bis zum 7. Dezember dieses Jahres
vorgelegt werden, doch die BfS-Anwälte haben bereits um eine Fristverlängerung
nachgesucht. Vermutlich werden sie nichts unversucht lassen, um das
Lüneburger Urteil zu Fall zu bringen.
Dies umso mehr, als der Frage, welchem Vorhaben nun Priorität zukommt,
auch in dem zweiten wichtigen Verfahren von SALINAS gegen das Bundesamt
für Strahlenschutz eine Rolle spielt: Das Bergamt Celle hatte nämlich
im September dieses Jahres auf Antrag des BfS den Rahmenbetriebsplan
zur Erkundung des Salzstocks um weitere zehn Jahre verlängert.
Diese Verlängerung erfolgte, obwohl die Erkundung durch das seit
Oktober geltende Moratorium für mindestens drei bis längstens
zehn Jahre unterbrochen ist. Während dieser Unterbrechung sollen
bekanntlich Fragen zur Eignung des Gorlebener Salzstocks und zum Endlagerkonzept
geklärt werden.
Gegen diese Verlängerung haben SALINAS und auch Graf von Bernstorff
Widerspruch eingelegt. Es ist nicht einzusehen, warum ein Rahmenbetriebsplan
für die Errichtung eines Erkundungsbergwerks verlängert wird,
obwohl diese Erkundung für mehrere Jahre gar nicht stattfinden
soll und je nach Ergebnis des Moratoriums vielleicht auch
nie wieder aufgenommen wird. Schließlich dient das Moratorium
gerade der Untersuchung der Frage, ob das Endlager überhaupt in
Gorleben verwirklicht werden kann. Der Rahmenbetriebsplan darf daher
nicht die Erkundung generell weiter erlauben. Vielmehr hätte in
den Plan ein Vorbehalt hinein gehört, in dem das Ende der Erkundung
ausgesprochen wird, falls das Vorhaben durch die während des Moratoriums
gewonnenen neuen Erkenntnisse sinnlos geworden ist.
Bekommen SALINAS und Bernstorff Recht, würde der alte Rahmenbetriebsplan
also für ungültig erklärt. Dann müßte ein
neuer, veränderter Rahmenbetriebsplan genehmigt werden. Dem gegenüber
hätte SALINAS Priorität. Das bringt im Kampf um die Rechte
am Salzstock bekanntlich erhebliche Vorteile. Es lohnt sich also, auch
die Rechtsstreitigkeiten mit aller Kraft weiterzuführen, wobei
allerdings die Gegenseite wegen ihrer nahezu unbegrenzten Mittel den
Aufwand in schwindelnde Höhen steigern kann. Bitte sorgen Sie dafür,
dass auch SALINAS in diesem Wettkampf mithalten kann. Erwerben Sie Gesellschaftsanteile,
um die Finanzkraft des Unternehmens zu stärken.
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