Chronologisch:

Robin Wood Magazin Nr.87 4/05

Nachrichten aus dem Untergrund:
Etappensieg für den wendländischen Widerstand

Gabi Haas -- Robin Wood Magazin Nr.87 4/05

Quelle: Robin Wood Magazin Nr.87 4/05

Nachrichten aus dem Untergrund: Etappensieg für den wendländischen Widerstand von Gabi Haas

„Grünes Licht für Salzgewinnung im Salzstock Gorleben“: Unter dieser Schlagzeile vermeldete das Verwaltungsgerichts Lüneburg Anfang Februar ein Urteil, das dem wendländischen Widerstand einen wichtigen Etappensieg bescherte. Die von der Firma Salinas Salzgut GmbH geplante Förderung von Speisesalz im Südwesten des Salzstocks, so entschieden die Richter, gefährdet das nordöstlich gelegene Erkundungsbergwerk für ein Atommüllendlager nicht. Und es sei derzeit nicht absehbar, ob überhaupt und wann die atomare Erkundung auf das Südwestfeld ausgedehnt werden soll. Grundbesitzer Graf Bernstorff und Salinas dürfen nun die Baugenehmigung für ihr Salzbergwerk beantragen – nur ein paar hundert Meter vom Eingangsschacht der geplanten Atommüllkippe entfernt.

In den Redaktionsstuben, selbst bei eingefleischten Atomgegnern mag das Lüneburger Urteil auf Überraschung gestoßen sein. Denn seit der Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen und über das Erkundungsbergwerk ein Moratorium verhängt wurde, herrscht in weiten Teilen der Öffentlichkeit Totalverwirrung über das, was im Salzstock gegenwärtig geschieht. Die Nachrichtenlage ist dünn, die rechtliche Situation kompliziert und die politische Diskussion ums Endlager nahezu verstummt. Sicher, jedes Jahr werden die mit Strahlenmüll bepackten Castoren unter dem Protest der Wendländer aus dem französischen La Hague ins Gorlebener Zwischenlager transportiert. Aber wer weiß schon genau, was das eigentlich ist? Die einen glauben, man habe die Atombehälter längst verbuddelt. Andere wiederum meinen, die Erkundungsarbeiten für das Endlager seien ein für allemal gestoppt. Und so mancher ist auch der festen Überzeugung, dass Salinas bereits im Salz bohrt und mit Produkten aus dem Gorlebener Untergrund einen blühenden Handel betreibt.

Der Salzstock: Legende und Wirklichkeit

Das alles ist Legende. Zwar hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin im Oktober 2000 verfügt, dass die Erkundungsarbeiten im Salzstock für mindestens drei, längstens zehn Jahre unterbrochen werden. Doch nichts deutet darauf hin, dass Gorleben nach dem Ende dieses Moratoriums als Standort aufgegeben wird. Zwar wurde wegen der „Zweifel an der Eignung des Salzstocks Gorleben“ ein Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) eingesetzt – ein Gremium von Wissenschaftlern, das ein neues Konzept für die Suche nach einem bestmöglichen Endlager für Deutschland entwickeln sollte. Doch die Expertenkommission hat ihren Abschlussbericht schon vor über zwei Jahren vorgelegt, und noch sind nicht die geringsten Schritte in Richtung Umsetzung zu erkennen. Zwar wurde bis heute kein einziger Castor-Behälter im Salz versenkt. Doch im Gorlebener Zwischenlager, einer einfachen oberirdischen Halle, warten große Mengen Atommüll auf eine Endlagerung. Und mit jedem weiteren Castor-Transport ins Wendland wächst die Gefahr, dass die gefährliche Facht dort auch für immer bleiben wird.

Dagegen wehrt sich die Lüchow-Dannenberger Bevölkerung. Allerdings fallen die Gründe für ihren hartnäckigen Widerstand in der Berichterstattung über Treckerblockaden oder Schienenbesetzungen häufig unter den Tisch. Die Gorleben-Gegner halten es nämlich längst für erwiesen, dass der Salzstock zur sicheren Aufbewahrung der Jahrtausende strahlenden Abfälle nicht taugt. Wichtige geologische Kriterien, die von den Behördenexperten einst selbst diskutiert wurden, sind in Gorleben nicht erfüllt: Im Salz gibt es Wasserlinsen, gefüllt mit extrem aggressiven Laugen, die die Atombehälter zerfressen. Die vorgesehene Lagerstätte ist stark zerklüftet und an vielen Stellen von gipshaltigen Schichten und Rissen durchzogen, durch die die hochgiftigen Radionuklide in Richtung Grundwasser wandern können. Vor allem aber ist der Salzstock nicht durchgehend durch eine Tonschicht vom Grundwasser getrennt, was stets als eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Eignung als Endlager angesehen wurde.

Salz fördern oder Atommüll lagern?

Das juristische Tauziehen um die zukünftige Nutzung des Gorlebener Salzstocks begann im August 1996. Damals trat eine Gruppe atomkritischer Investoren aus dem Wendland mit einer pfiffigen Geschäftsidee auf den Plan: Sie wollten selber im Gorlebensalz bohren, um das weiße Gold zu fördern und zu vermarkten. Schnell war das Gründungskapital für Salinas zusammen. Unterstützung erhielten die Firmengründer durch Andreas Graf von Bernstorff, dem ein großer Teil der Flächen über dem Salzstock gehört und der sein Land nicht verkauft. Die Jungunternehmer pachteten vom Grafen ein direkt neben dem Erkundungsbergwerk gelegenes, sechs Hektar großes Grundstück samt der Salzabbaurechte, stellten beim zuständigen Bergamt einen Bohrantrag und ließen wissen: Wenn durch ihr Vorhaben das geplante Endlager behindert oder gar verhindert würde, müsse das in Kauf genommen werden. Schließlich würde die Lagerung radioaktiver Stoffe in unmittelbarer Nähe die wirtschaftlichen Interessen von Salinas empfindlich stören.

Salz fördern oder Atommüll lagern – diese Frage beschäftigt seit nunmehr neun Jahren die zuständigen Ämter und Gerichte. Zunächst versuchten die Bergbehörden durch alle möglichen Tricks, das Unternehmen Salzabbau schon im Vorfeld zu verhindern. Ob es nun um die Rechtmäßigkeit des Pachtvertrags oder die Genehmigung des Rahmenbetriebsplans ging: Die Beamten ließen die Anträge jahrelang in ihren Schubladen schmoren, lehnten sie mit fadenscheinigen Begründungen ab oder knüpften ihre Zulassung an unerfüllbare Bedingungen. Doch Salinas, deren Geschäftsidee inzwischen von über tausend Gesellschaftern unterstützt wird, ließ nicht locker. Punkt für Punkt wurden alle Widerstände und Stolpersteine beklagt: ein langwieriger Weg über etliche Instanzen. So vergingen sieben Jahre, bis allein die Genehmigung des Pachtvertrags gerichtlich erzwungen werden konnte.

Juristisches Täuschungsmanöver als Bumerang

Vor allem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das als Betreiberin des benachbarten Erkundungsbergwerks am Zulassungsverfahren beteiligt ist, wehrt sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die neue Konkurrenz. In umfangreichen Schriftsätzen wurde der Salzfirma vorgeworfen, sie würde eine lediglich formale Rechtsposition missbrauchen. Denn in Wahrheit gehe es dem Unternehmen ja gar nicht um die Vermarktung von Bodenschätzen, sondern um die Verhinderung des Endlagerprojektes. Dafür brauche man den ganzen Salzstock, und zwar unversehrt. Doch die Argumente des Bundesamtes ließen die Gerichte bisher kalt. „Salinas ist unabhängig von eventuellen Nebenzwecken ernsthaft an der Ausnutzung der Salzrechte interessiert“, befanden die Lüneburger Richter schon vor fünf Jahren und stellen jetzt noch einmal klar: Auch wenn der Kläger letztlich das Anliegen verfolge, „das Endlager zu Fall zu bringen“ – die Genehmigung des Rahmenbetriebsplans sei allein eine Frage des „materiellen Rechts“.

Dass Salinas dieses Recht bis heute auf ihrer Seite weiß, haben sich die Endlagerplaner selber eingebrockt. Nun rächt sich, dass die Ministerialbeamten Anfang der 80er Jahre alles daran gesetzt hatten, um ein aufwändiges atomrechtliches Planfeststellungsverfahren zu umgehen. Damals wurde unter dem Deckmantel der Erkundung ein Bergwerk von den Behörden abgesegnet, das in Wahrheit schon für ein späteres Endlager ausgelegt war. Geschickt am Atomrecht vorbei wurde das Vorhaben rein bergrechtlich zugelassen. Selbst Bundesumweltminister Trittin hat das Erkundungsbergwerk vor kurzem einen „Schwarzbau“ genannt, weil es atomrechtlich nie genehmigt worden sei. Im Rechtsstreit mit Salinas erweist sich dieses juristische Täuschungsmanöver freilich als Bumerang. Bloße Planungen für ein Endlager seien nicht schutzwürdig, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts. „Das Bundesberggesetz räumt der Sicherung der Rohstoffversorgung durch Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen eine ausdrückliche Vorrangstellung ein“.

Warten auf das Endlagersuchgesetz

Allerdings ist trotz des jüngsten Richterspruchs noch nicht absehbar, wann und ob überhaupt Salz in Gorleben abgebaut werden darf. Denn schon zu Amtszeiten von CDU-Umweltministerin Angela Merkel wurde extra für den Fall Salinas eine neue Klausel ins Atomgesetz gehievt, die der Salzförderung einen Riegel vorschieben sollte. Durch die so genannte Veränderungssperre können im Bereich des geplanten Endlagers alle Veränderungen oder Wert steigernden Maßnahmen verboten werden – wenn auch nur für eine befristete Zeit. Kommentar von Salinas-Treuhänder Thomas Hauswaldt. „Da kann man mal sehen, wie ernst uns die Gegenseite nimmt.“ Umweltminister Trittin hat die Veränderungssperre für Gorleben bereits auf den Weg gebracht und damit gezeigt, dass er den Salzstock als Option für ein Endlager unbedingt erhalten will.

Noch nicht auf den Weg gebracht hat die Bundesregierung dagegen das schon lange versprochene Endlagersuchgesetz, das den Staat zu einer neuen, ergebnisoffenen Suche nach dem am besten geeigneten Standort verpflichten soll. Das Konzept des AkEnd sieht vor, dass zunächst Sicherheitskriterien entwickelt, im nächsten Schritt mehrere Standorte auf diese Anforderungen untersucht und schließlich mindestens zwei davon unterirdisch erkundet werden. Außerdem seien die betroffenen Bürger an dem Verfahren zu beteiligen. Ein solches Gesetz könnte auch nach Meinung der Salinas-Manager einen Neuanfang markieren, der eine Endlagersuche nach wissenschaftlichen Kriterien ermöglichen und „die rein politisch motivierte Entscheidung für Gorleben aufheben würde“. Im letzten Firmenrundbrief ermahnen sie den grünen Minister, das angekündigte Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag zu bringen: „Es ist ja nicht sicher, ob er nach der nächsten Wahl noch einmal die Chance dazu hat.“

Für Gutachten, Prozesse und Öffentlichkeitsarbeit benötigt die Firma Salinas Salzgut GmbH auch weiterhin dringend Unterstützung, beispielsweise durch den Erwerb eines Gesellschafteranteils.

 

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