Nach Quellen:

EJZ 20.10.96

Unzulässig und rechtsmißbräuchlich

Geulen zu Enteignungsanträgen des Bundesamtes für Strahlenschutz:

fk Gorleben. "Wir sind uns sehr sicher, daß wir das Endlager verhindern werden." Wenn es nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen geht, dann scheitert das Endlager-Projekt im Gorlebener Salz am Eigentum des Grafen Andreas von Bernstorff. Dessen Enteignung sei rechtens umnöglich. "Salinas" wäre zu diesem Zweck nur noch die zweite Naht, denn: "Doppelt genäht hält besser."

Im Bergrecht, so Geulen, sei der Vorrang der wirtschaftlichen Nutzung vor der wissenschaftlichen Erkundung ein "eherner Grundsatz". Der gelte schon seit Jahrhunderten. Und zwar immer dann, wenn es zwei konkurrierende Nutzungsanträge gibt. Wie im Fall Gorleben, wo das Bundesamt für Strahlenschutz das Salz aus rein wissenschaftlichen Zwecken untersucht und "Salinas" den Bodenschatz verkaufen möchte.
Deshalb hat nach Geulen auch der. wissenschaftliche Dienst des Bundestages unrecht. Der hat in einem Gutachten festgestellt, es gebe keinen grundsätzlichen Vorrang der wirtschaftlichen Nutzung. Richtig, sagt Geulen. Wenn jemand schon eine Nutzurtg betreibe, könne sie ihm mit Hinweis auf eine andere nicht streitig gemacht werden. Aber wenn es konkurrierende Anträge gebe, sei die Entscheidung klar.

Die Bundesregierung glaube selbst nicht mehr an ein Endlager in Gorleben. Geulen jedenfalls kann in den Bemühungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) kein seriöses Vorgehen entdecken Schon vor zwei Jahren wurde der Antrag gestellt, von Bernstorff zu enteignen. Danach sei nichts mehr geschehen. Von "forcieren", wovon die Bundesregierung spreche, könne keine Rede sein. Bonn nehme ohnehin ständig wechselnde Rechtspositionen ein. Erst vor zwei Monaten sei plötzlich eine völlig andere Rechtsgrundlage für den Antrag zur Enteignung genannt worden. Bundesutnweltministerin Argela Merkel spreche neuerdings sogar davon, daß man neue gesetzliche Grundlagen schaffen müsse.
Aus all dem sei zu schließen daß Bonn an die Enteignung des Grafen selbst nicht mehr glaube. "Alle Maßnahmen der Bundesregierung haben nur noch rituellen Charakter", meinte Dr. Geulen. Das alles gelte ungeachtet der Nichteignung des Salzstocks. Deshalb sollten die Konsequenzen sofort gezogen werden: Einstellung der Arbeiten.
Der Anwalt hat am Mittwoch beim Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld beantragt, die Enteignungsanträge des BfS zurückzuweisen. Sie seien "unzulässig und rechtsmißbräuchlich". Eine "Lex Bernstorff" werde es nicht geben.

 

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