fk Gorleben. "Wir sind uns sehr sicher, daß wir das Endlager
verhindern werden." Wenn es nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt
Dr. Reiner Geulen geht, dann scheitert das Endlager-Projekt im Gorlebener
Salz am Eigentum des Grafen Andreas von Bernstorff. Dessen Enteignung
sei rechtens umnöglich. "Salinas" wäre zu diesem
Zweck nur noch die zweite Naht, denn: "Doppelt genäht hält
besser."
Im Bergrecht, so Geulen, sei der Vorrang der wirtschaftlichen Nutzung
vor der wissenschaftlichen Erkundung ein "eherner Grundsatz".
Der gelte schon seit Jahrhunderten. Und zwar immer dann, wenn es zwei
konkurrierende Nutzungsanträge gibt. Wie im Fall Gorleben, wo
das Bundesamt für Strahlenschutz das Salz aus rein wissenschaftlichen
Zwecken untersucht und "Salinas" den Bodenschatz verkaufen
möchte.
Deshalb hat nach Geulen auch der. wissenschaftliche Dienst des Bundestages
unrecht. Der hat in einem Gutachten festgestellt, es gebe keinen grundsätzlichen
Vorrang der wirtschaftlichen Nutzung. Richtig, sagt Geulen. Wenn jemand
schon eine Nutzurtg betreibe, könne sie ihm mit Hinweis auf eine
andere nicht streitig gemacht werden. Aber wenn es konkurrierende
Anträge gebe, sei die Entscheidung klar.
Die Bundesregierung glaube selbst nicht mehr an ein Endlager in
Gorleben. Geulen jedenfalls kann in den Bemühungen des Bundesamtes
für Strahlenschutz (BfS) kein seriöses Vorgehen entdecken
Schon vor zwei Jahren wurde der Antrag gestellt, von Bernstorff zu
enteignen. Danach sei nichts mehr geschehen. Von "forcieren",
wovon die Bundesregierung spreche, könne keine Rede sein. Bonn
nehme ohnehin ständig wechselnde Rechtspositionen ein. Erst vor
zwei Monaten sei plötzlich eine völlig andere Rechtsgrundlage
für den Antrag zur Enteignung genannt worden. Bundesutnweltministerin
Argela Merkel spreche neuerdings sogar davon, daß man neue gesetzliche
Grundlagen schaffen müsse.
Aus all dem sei zu schließen daß Bonn an die Enteignung
des Grafen selbst nicht mehr glaube. "Alle Maßnahmen der
Bundesregierung haben nur noch rituellen Charakter", meinte Dr.
Geulen. Das alles gelte ungeachtet der Nichteignung des Salzstocks.
Deshalb sollten die Konsequenzen sofort gezogen werden: Einstellung
der Arbeiten.
Der Anwalt hat am Mittwoch beim Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld
beantragt, die Enteignungsanträge des BfS zurückzuweisen.
Sie seien "unzulässig und rechtsmißbräuchlich".
Eine "Lex Bernstorff" werde es nicht geben.