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EJZ 25.09.04

Weiße Landkarte mit Gorleben »entlarvend»?

Veränderungssperre: BMU antwortet Gorleben-Gegnern

gel Lüchow. Rechtlich, sagte der Gorleben-Gegner Heinrich Messerschmidt (GLW) gestern im Kreisatomausschuss, sei im Entwurf »alles nebulös». Deswegen will das Bundesumweltministerium (BMU) nun bei der geplanten Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben auch nachbessern und präzisieren (siehe Artikel oben).

Wesentlich Wert steigernde Veränderungen, Enteignung, Lex Salinas, weiße Landkarte: Das waren einige der Stichworte, die in den beiden Informationsveranstaltungen des BMU hinterfragt wurden.

Wesentlich Wert steigernde Veränderungen: Dieser Terminus ist äußerst vage gefasst. Heinrich Messerschmidt empfahl, dass es sich schon um eine Veränderung von über 200000 Euro handeln müsste, ehe man das Bundesverwaltungsamt einschalten müsse. Offenbar handelt es sich um einen standardisierten juristischen Begriff, mit dem man bei Veränderungssperren potenzielle Entschädigungen vermeiden will. Womöglich lasse es sich im Text etwas konkreter fassen, kündigte Gisela Bordin vom BMU an. Die Umwandlung in Bauland sei jedenfalls mit diesem Terminus nicht gemeint. ä Enteignung: Was ist mit dem Eingriff in Vermögensrechte? Bekanntlich gibt es private Salzgerechtigkeiten im Salzstock - und »Salinas» will dieses Salz fördern und kommerziell vermarkten. Komme jetzt die Veränderungssperre, sei das eine »kalte Enteignung», sagte Dieter Schaarschmidt (GLW) im Atomausschuss. Für Gisela Bordin ist das »keine enteignungsgleiche Maßnahme». Und auf Nachfrage erklärte Alexander Spinczyk-Rauch vom BMU am Donnerstag: Einen Grundsatz, dass der Gewinn von Bodenschätzen -mithin Salz - Vorrang vor Erkundungszwecken genieße, »gibt es so nicht.»

»Lex Salinas»: Mehrere Gorleben-Gegner kritisierten, dass es sich bei der Veränderungssperre gezielt um eine präventive Maßnahme handele, um »Salinas» auszubremsen. Spin-czyk-Rauch widersprach: Auch ohne »Salinas» wäre eine Veränderungssperre für Gorleben nötig und »sinnvoll».

Weiße Landkarte: Auf einer solchen will die rot-grüne Bundesregierung bekanntlich die Suche nach einem Atommüll-Lager in Deutschland neu eröffnen. Doch warum gebe es dann nicht eine Veränderungssperre für ganz Deutschland? Oder zumindest für die 30 alternativen Standorte, die die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) 1995 unter die Lupe genommen habe und die »besser geeignet» seien als Gorleben, so Heinrich Messerschmidt. Eine Gorleben-Gegnerin findet es »entlarvend», dass es eine weiße Landkarte gebe, aber eben mit Gorleben. Und überhaupt: Warum sei eigentlich bei der alternativen Endlager-Suche bisher nichts passiert?

Weil der Arbeitskreis Endlager erst Ende 2002 seinen Bericht abgegeben habe und man 2003 einige Zeit im vergeblichen Bemühen verlor, eine große Verhandlungsgruppe für einen gemeinsamen Konsens zusammenzustellen, erklärte Spinczyk-Rauch. Nun solle das vergleichende Auswahlverfahren per Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Das BMU unterstrich, dass eine Veränderungssperre rechtlich nur für ganz konkrete Planungen zulässig sei, mithin nicht ganz Deutschland mit einer solchen Sperre zu überziehen sei. Zur BGR-Studie von 1995 stellte das BMU richtig, dass es sich um eine vergleichende Untersuchung von Salzstöcken ohne Gorleben gehandelt habe.

Kurt Herzog (GLW) kritisierte im Atomausschuss, dass theoretisch jede andere Kommune ihren potenziellen Alternativ-Salzstock beispielsweise für Geothermie anbohren und sich somit aus dem Rennen für ein Atommülllager bringen könnte. Selbst wenn das geschähe, erläuterte Spinczyk-Rauch gegenüber der EJZ, könnte man im Nachhinein enteignen und entschädigen, wenn denn ein solcher Standort für eine vergleichende Auswahl in Frage käme.

 

 

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