Die salinas Salzgut GmbH Gorleben im Wandel der Zeit

SALINAS - GESCHICHTE
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August 1996:
Gründungsversammlung der Salinas Salzgut GmbH (das Grundkapital kommt über den bundesweiten Verkauf von Gesellschaftsanteilen zusammen).
September 1996:
Abschluß eines Pachtvertrags mit Graf Bernstorff über ein über dem Salzstock gelegenes Grundstück samt der dazugehörigen Salzrechte
Dezember 1996:
Antrag auf einen Rahmenbetriebsplan (Bohrantrag) für das Salinas-Grundstück beim Bergamt in Celle; gleichzeitig im Auftrag von Graf Bernstorff Antrag auf einen Rahmenbetriebsplan auf Bernstorff’schem Grund (so haben wir zwei Eisen im Feuer). Entwicklung von Produkten und Konzepten zur Vermarktung des Gorlebensalzes. Salinas will das Salz in flüssiger Form fördern und anschließend die dabei entstehenden unterirdischen Kavernen wirtschaftlich nutzen – beispielsweise als Gaslagerstätte.
Juli 1997:
Gründung der für die Salzvermarktung zuständigen Tochtergesellschaft Salinas Salzkontor GmbH.
August 1997:
Ablehnung des Salinas-Pachtvertrags durch das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld (Bohrantrag wird auf Eis gelegt); gleichzeitig Eröffnung des Genehmigungsverfahrens für den zweiten Bohrantrag, den Salinas im Auftrag von Graf Bernstorff gestellt hat.
ab September 1997:
Ankauf von Fremdsalz und Vertrieb von Salinas-Salz, um Salinas bekanntzumachen, mit dem Gewinn die laufenden Geschäftskosten zu bestreiten und die Salzförderung in Gorleben vorzubereiten.
Oktober 1997:
Widerspruch gegen die Ablehnung des Pachtvertrags.
Januar 1998:
Untätigkeitsklage durch den Salinas-Anwalt Nikolaus Piontek gegen das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld, das auf den Widerspruch nicht fristgemäß reagiert hat.
17. April 1998:
Zulassung des von Graf von Bernstorff beantragten Rahmenbetriebsplans zur Salzgewinnung in Gorleben durch das Bergamt Celle – allerdings mit einer unerfüllbaren Bedingung: Graf von Bernstorff bzw. Salinas sollen in einer „gutachterlichen Stellungnahme“ belegen, dass die Salzförderung das Erkundungsbergwerk sowie eine spätere Nutzung des Salzstockes als Atommüllendlager nicht gefährdet. Salinas fragt zurück: Wie soll Salinas das feststellen, wenn noch nicht einmal Umfang und Ende der Erkundung, geschweige denn die Eignungskriterien bekannt sind? Aber auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) legt gegen diese Genehmigung Widerspruch ein. Der erste Bohrantrag für das Salinas-Grundstück wegen der fehlenden Pachtgenehmigung noch immer auf Eis.
3. Mai 1998:
In einer symbolischen Kunstaktion mit dem Maler Uwe Bremer und dem Bildhauer Klaus Müller-Klug wird der erste Meter an der geplanten Bohrstelle in Jagen 262 niedergebracht.
Mai 1998:
Unter der Führung von Umweltministerin Angela Merkel (CDU) wird noch schnell vor der Bundestagswahl eine Atomgesetzänderung durchgepaukt. Sollte dieses Gesetz rechtskräftig werden, dann könnte Graf Bernstorff auch für die bloße Erkundung des Salzstocks enteignet werden kann (Lex Bernstorff). Während der Erkundungsphase wären ihm außerdem wertsteigernde Vorhaben wie beispielsweise die Salzförderung untersagt (Lex Salinas).
Sommer 1998:
Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) stellt einen Antrag auf Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für die sogenannte Erkundung des Salzstocks bis zum Jahre 2009. Salinas beantragt daraufhin, an dem Verfahren beteiligt zu werden, da die Erkundungsarbeiten die eigenen Pläne zur Salzförderung berühren.
Herbst 1998:
Bundestagswahl und Regierungswechsel. In ihrem Koalitionsvertrag strebt die neue rot-grüne Bundesregierung den Ausstieg aus der Atomenergie an. Sie verspricht, die Atomgesetznovelle der alten Regierung (Lex Bernstorff) zurück zu nehmen. Wegen bestehender „Zweifel“ an der Eignung des Gorlebener Salzstocks als Endlager sollen die Erkundungsarbeiten demnächst „unterbrochen“ werden. Während dieses Moratoriums sollen andere Standorte und unterschiedliche Wirtsgesteine untersucht werden. Einen genauen Zeitplan gibt es nicht, erst soll mit der Atomindustrie in einer so genannten Konsensrunde verhandelt werden.
10. Februar 1999:
Bei einem Besuch in Dannenberg bekräftigt der grüne Bundesumweltminister Jürgen Trittin seine Ablehnung des Standorts Gorleben und verspricht eine Entscheidung über den Stopp der Erkundungsarbeiten bis spätestens Ostern.
Mai 1999:
Im Salzstock wird weiter erkundet. Salinas, Graf von Bernstorff, Vertreter der Kirche, Bürgerinitiative und der Lüchow-Dannenberger Grünen wenden sich in einem Offenen Brief an den grünen Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Sie mahnen endlich konkrete Schritte in Richtung Atomausstieg an und fragen: „Wann kommt das von Ihnen angekündigten Moratorium für das Endlager Gorleben?“
Juni 1999:
„Ihr seid das Salz der Erde“: So lautet das Motto des 29. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Stuttgart. Bei dem Großereignis ist auch Salinas mit einem eigenen Informationstand (und vier Tonnen Salz) präsent. Kurz zuvor durfte das Unternehmen seinen 1000. Gesellschafter begrüßen.
Herbst 1999:
Im Salzstock wird weiter gebuddelt – leider nur am geplanten Atomendlager. Salinas und Graf von Bernstorff warten noch immer vergeblich auf eine Bohrgenehmigung zur Salzförderung in Gorleben. So lange noch keine Bohrgenehmigung vorliegt, kommt das Salinas-Salz aus der Saline Luisenhall, die einzige in Europa noch produzierende Pfannensiederei. Das Salz ist frei von Umwelteinflüssen und chemischen Zusätzen und deshalb besonders gut geeignet für Menschen, die sich bewusst ernähren.
16. Februar 2000:
In einem Aufsehen erregenden Urteil gibt das Lüneburger Verwaltungsgericht einer seit fast vier Jahren schmorenden Klage der Salinas Salzgut GmbH gegen das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld statt. Es verpflichtet das Oberbergamt, dem Pachtvertrag zwischen Graf Bernstorff und Salinas zuzustimmen. Und noch etwas stellte das Gericht fest: „Salinas ist unabhängig von eventuellen Nebenzwecken ernsthaft an der Ausnutzung der Salzrechte interessiert.“ Noch kann das BfS allerdings gegen das Urteil in die Berufung gehen.
Juni 2000:
Verabschiedung des so genannten Konsenspapiers. Laut Vereinbarung zwischen Bund und Atomindustrie soll die Erkundung des Salzstocks zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens drei, längstens jedoch zehn Jahre unterbrochen werden. In der Konsens-Vereinbarung heißt es weiter: Die (bisher) gewonnen geologischen Erkenntnisse stehen einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben ... nicht entgegen ... Das Moratorium bedeutet keine Aufgabe von Gorleben als Standort für ein Endlager ... Der Bund wird die Planung durch eine atomrechtliche Veränderungssperre ... sichern. Lex Salinas soll also erhalten bleiben.
Juli 2000:
Buchstäblich in letzter Minute, einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist, legt das Bundesamt für Strahlenschutz Berufung gegen das Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichts in Sachen Pachtgenehmigung ein. Nun geht der Rechtsstreit in die dritte Runde.
1. Oktober 2000:
Das lange angekündigte Moratorium tritt endlich in Kraft, die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben werden unterbrochen. Gleichzeitig wird aber der Rahmenbetriebsplan zur Erkundung des Endlagers für weitere zehn Jahre genehmigt. Falls das Moratorium also früher beendet sein sollte, soll – ohne neues Genehmigungsverfahren - weiter erkundet werden.
Herbst 2000:
Der Arbeitskreis Endlager (AK End), ein von der rotgrünen Bundesregierung einberufenes Gremium von Wissenschaftlern, nimmt seine Arbeit auf. Der Arbeitskreis soll Kriterien für die Langzeitsicherheit eines Standorts und für eine neue Endlagersuche entwickeln. Aussagen zu konkreten Standorten, also auch zu Gorleben, gehören nicht zu seinem Auftrag. Die Ergebnisse werden erst nach der nächsten Bundestagswahl Ende 2003 präsentiert.
Januar 2001:
Salinas-Anwalt Nikolaus Piontek legt Widerspruch gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans zur Salzstockerkundung ein. Die Rechtsstreitigkeiten um die Salinas-Pachtgenehmigung und die Bohrgenehmigungen liegen weiter auf Eis.
15. Juni 2002:
Auf Einladung des Kirchenkreises Dannenberg findet in Gartow mit Vertretern des AK End und des Bundesumweltministeriums (BMU) eine Diskussionsveranstaltung über die Standortsuche für ein Endlager statt. Die Wissenschaftler betonen: Das neue Auswahlverfahren für ein Endlager ist ergebnisoffen, Gorleben soll „keine Sonderrolle“ spielen. Es dürfe keine Vorfestlegung auf Gorleben geben – obwohl dort bereits 1,3 Milliarden Euro verbaut wurden. Im Publikum kann das keiner glauben.
Dezember 2002:
Nach der von Rotgrün gewonnenen Bundestagswahl stellt der AK End auf einem Workshop in Berlin seinen Abschlussbericht für ein neues Endlager-Auswahlverfahren vor. Kernpunkte: Der Atommüll muss eine Million Jahre sicher abgeschlossen sein. Die Suche nach einem Endlager muss ergebnisoffen sein. Das Verfahren muss in jeder Phase Transparenz und eine möglichst hohe Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleisten. Es muss (neben Gorleben) mindestens ein weiterer Standort erkundet werden. Die endgültige Entscheidung muss von der betroffenen Bevölkerung breit getragen werden. Und schließlich: Der Startschuss für das neue Auswahlverfahren muss Anfang 2003 fallen und die Finanzierung sichergestellt werden.
März 2003:
Salinas will sich die Verzögerungstaktik der Behörden bei der Bohrgenehmigung nicht länger gefallen lassen. Das Unternehmen setzt dem neuen Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld (Zusammenschluss aus dem früheren Bergamt und Obergamt) eine Frist - und zwar zur endgültigen Entscheidung über den von Graf Bernstorff direkt beantragten Rahmenbetriebsplan auf einem Ausweichgrundstück Zur Erinnerung: Dieser Rahmenbetriebsplan war bereits im April 1998 genehmigt worden – allerdings mit einer für Salinas unerfüllbaren Auflage (siehe oben). Die Sache liegt seit fünf Jahren auf Eis. Auch der Streit um die Pachtgenehmigung für das Salinas-Grundstück liegt noch bei Gericht.
Oktober 2003:
Eine wichtige Hürde auf dem Weg zum Salzabbau ist geschafft. Am 30. Oktober 2003 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg endgültig entschieden, dass die Genehmigung des Pachtvertrages zwischen der Salinas Salzgut GmbH und Andreas Graf von Bernstorff erteilt werden muss. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit über sieben Jahre, der jetzt mit einer herben Schlappe für das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld endete. Der für Salinas erfolgreiche Rechtsanwalt Nikolaus Piontek bewertet die Entscheidung so: „Das Gericht hat letztlich anerkannt, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, Salinas bereits von vorneherein den Abbau des Gorlebener Salzes sowie dessen ökologische Vermarktung zu verbieten.“ Salinas will nun den eigenen Rahmenbetriebsplan vorantreiben, um mit den ersten Bohrungen zu beginnen.
Juli 2004:
Bundesumweltminister Jürgen Trittin legt den lange geplanten Entwurf einer Veränderungssperre für Gorleben vor, durch die alle Veränderungen im Untergrund des Salzstocks Gorleben verboten werden. Begründung: "Das Verbot ist erforderlich, weil Veränderungen im Untergrund dazu führen können, dass eine Standorterkundung nicht … durchgeführt werden kann". Salinas ist also für ein mögliches Endlager Gorleben zu gefährlich geworden.
November 2004:
Trittin erklärt auf dem Landesparteitag der niedersächsischen Grünen: Was da (in Gorleben) gemacht worden ist, ging über die Erkundung hinaus.“ Der Salzstock in Gorleben sei atomrechtlich nicht genehmigt und deshalb „nichts anderes als ein Schwarzbau“. Er plädiert deshalb für ein Endlagersuchgesetz.
Februar 2005:
Ein weiterer wichtiger Etappensieg für Salinas: Das Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet, dass Grundbesitzer Graf von Bernstorff Anspruch auf einen Rahmenbetriebsplans zum Salzabbau hat. Der war zwar bereits 1998 genehmigt, aber nach einem Widerspruch des BfS wieder aufgehoben worden. Bloße Planungen für ein Endlager seien nicht schutzwürdig, urteilen nun die Verwaltungsrichter. „Das Bundesberggesetz räumt der Sicherung der Rohstoffversorgung durch Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen eine ausdrückliche Vorrangstellung ein“. Deshalb sei der Grundstückseigentümer auch nicht verpflichtet, ein Gutachten vorzulegen über die Vereinbarkeit von Salzförderung und Endlager. - Das juristische Tauziehen ist damit aber noch nicht beendet: Gegen das Urteil legt das BfS Berufung ein.
Juni 2005:
Erneuter Rückschlag für das Projekt Salzabbau: Die Bundesregierung beschließt endgültig eine Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Damit sind für die nächsten Jahre alle Maßnahmen im Untergrund untersagt, die den Salzstock beschädigen und für ein zukünftiges Atomendlager unbrauchbar machen könnten. Gegen die Veränderungssperre – faktisch eine Lex Salinas - gibt es nur sehr eingeschränkte rechtliche Möglichkeiten, die kaum Erfolg versprechen, weil es hier noch nicht um endgültige Entscheidungen über das Schicksal des Salzstocks geht. Die Veränderungssperre gilt allerdings für höchstens zehn Jahre gelten. Außerdem ist ein Anspruch auf Entschädigung vorgesehen, wenn sie länger als fünf Jahre andauert.
August 2005:
Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung wird am 16. August 2005 im Bundesanzeiger verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.
Herbst 2005:
Nach der Bundestagswahl im September wird Rotgrün durch eine große Koalition aus CDU und SPD abgelöst. In einem Offenen Brief appelliert die Gartower Runde u. a. mit Graf von Bernstorff und Salinas-Geschäftsführer Thomas Hauswaldt an den designierten Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD), das bereits im Entwurf vorliegende Endlagersuchgesetz so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. In dem Offenen Brief heißt es: „Nur wenn – wie vom AKEnd vorgesehen – verbindliche Sicherheitskriterien festgelegt, ein Kontrollgremium eingerichtet und die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt wird, ermöglicht das die Wahl des relativ besten Standorts. Und nur wenn die Endlagersuche gesetzlich geregelt wird, kann auch die Atomindustrie zur Mitarbeit verpflichtet werden.“
Juni 2008:
Es wird bekannt, dass in dem als Forschungsanlage für schwach- und mittelradioaktiven Müll deklarierten Endlager Asse II täglich 12 Kubikmeter Wasser eindringt. In dem maroden Lager haben sich große Mengen radioaktiv verseuchte Lauge angesammelt, die seit Jahren ohne Genehmigung in benachbarte Hohlräume gepumpt werden. Nur scheibchenweise kommt das ganze Ausmaß des Desasters ans Licht. So wurde in dem ehemaligen Salzbergwerk auch hochradioaktiver Atommüll versenkt. Im Januar 2009 wird bekannt: Das angebliche Versuchsendlager ist akut einsturzgefährdet. Ein halbes Jahr später erfährt die Öffentlickeit: In der Asse liegen – verteilt auf 126.000 Atommüllfässer - mindestens 29 Kilo hochgiftiges Plutonium: drei Mal mehr, als der langjährige Betreiber, das Helmholtz-Zentrum München, ursprünglich angegeben hatte. Niemand weiß, was damit geschehen soll. Und es sind dieselben politischen Entscheidungsträger und Gutachter, die sowohl für den Asse-Skandal als auch für den Standort Gorleben verantwortlich sind.
November 2008:
Nicht zuletzt auf Drängen des Gorlebener Widerstands veranstaltet das Bundesumweltministerium vom 30.10. – 1.11. in Berlin eine große Endlager-Konferenz mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland. Die große Mehrheit der dort versammelten über 350 Experten fordert bei der Suche nach einem Endlagerstandort einen Neuanfang nach internationalem Standard. Das Auswahlverfahren müsse ergebnisoffen sein und auf der Grundlage klarer Sicherheitskriterien erfolgen. Dabei müssten mehrere Standorte miteinander verglichen und die Öffentlichkeit beteiligt werden – so wie es der AkEnd bereits 2002 vorgeschlagen hatte.
Überblick: Herbst 2005 - Sommer 2009

Endlagersuchgesetz: Der Offene Brief der Gartower Runde an die neue Bundesregierung aus dem Jahr 2005 hat nichts genützt. Die Bundesregierung unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel hat vier Jahre lang alle Schritte in Richtung Endlagersuchgesetz blockiert. Nach wie vor lehnen auch die Energiekonzerne die Mitarbeit und Finanzierung einer neuen, gesetzlich geregelten Standortsuche ab.

Salinas – Stand der juristischen Auseinandersetzungen: Auch Salinas ist mit seinem Vorhaben nicht weitergekommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in der Berufung den Einwänden des BfS stattgegeben und Graf von Bernstorff das Recht auf einen eigenen Rahmenbetriebsplan wieder abgesprochen. Bernstorff legte dagegen Beschwerde ein, die aber 2009 vom Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz abgewiesen wurde. – Doch Salinas gibt nicht auf. So hat das Unternehmen schon vor Jahren Widerspruch gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für die Erkundung des Salzstocks eingelegt, über den bisher nicht entschieden wurde. Der Hintergrund: Die – gegenwärtig ruhende – Erkundung in Gorleben basiert noch immer auf einer bergrechtlichen Genehmigung aus dem Jahre 1983. Die ist aber längst überholt. Denn erstens wäre auch nach Bergrecht heute eine Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend vorgeschrieben. Und zweitens haben sich in den letzten Jahrzehnten das Konzept, die Müllmengen und Streckenführungen deutlich verändert, so dass der alte Rahmenbetriebsplan gar nicht mehr gültig ist.

Mai 2009:
Medien berichten über ein internes Schriftstück des BfS, das belegt, dass die „Erkundung“ des Gorlebener Salzstocks bereits seit Mitte der 80er Jahre dazu diente, dort illegal den Ausbau zum Endlager voranzutreiben – ohne eine Aussage über die Eignung und ohne atomrechtliches Planfeststellungsverfahren. In dem Schriftstück heißt es wörtlich: "In Gorleben lagen die bisherigen Erkundungskosten außerordentlich hoch, was jedoch darin begründet liegt, daß hier parallel zur Erkundung bereits der Ausbau zum Endlager begonnen wurde."
23. August 2009:
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass etwa hundert Verträge zwischen dem BfS und Grundbesitzern aus der Region Gorleben Ende 2015 ablaufen. In diesen Verträgen hatten die Eigentümer dem BfS die Nießbrauch-Rechte am Salz für eine begrenzte Zeit übertragen, um den Salzstock bergmännisch zu erkunden. Die Einrichtung eines Endlagers war damit aber nicht verbunden. Da die Erkundung nach Angaben des BfS bis 2015 aber unmöglich abgeschlossen sein wird, äußert Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Zweifel, ob in Gorleben überhaupt weitergemacht werden kann. Zumindest ein Teil der betroffenen Grundeigentümer wird einer Verlängerung der Verträge wohl nicht zustimmen. Und eine Enteignung nur zum Zwecke der Erkundung ist im Atomgesetz in seiner jetzigen Fassung nicht möglich. Allerdings könnte das Atomgesetz durch eine einfache Mehrheit im Parlament wieder geändert werden.
25. August 2009:
Die Frankfurter Rundschau deckt auf, dass schon 1983 Akten aus dem Jahr 1983 über die Sicherheit des Gorlebener Salzstocks geschönt wurden. Damals sollen auf Druck der CDU-Regierung unter Helmut Kohl kritische Passagen aus dem ursprünglichen Experten-Gutachten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), der Vorläuferbehörde des BfS, entfernt worden sein. Wörtlich formulierten die Gutachter damals in den erst jetzt bekannt gewordenen Papieren, es sei „festzustellen, daß die über den zentralen Bereichen des Salzstocks Gorleben vorkommenden tonigen Sedimente keine solche Mächtigkeit und durchgehende Verbreitung haben, daß sie in der Lage wären, Kontaminationen auf Dauer von der Biosphäre fernzuhalten“. Auf Weisung von oben fielen diese Aussagen dann aber unter den Tisch. Drei Jahre später begann der Ausbau des Salzstocks zum Endlager.
29. August 2009:
Unter dem Motto „Mal richtig abschalten“ startet in Gorleben der „Treck nach Berlin“, zu dem die Bäuerliche Notgemeinschaft, die BI Lüchow-Dannenberg und zahlreiche Umwelt- und Anti-Atom-Initiativen aufgerufen haben. An dem 7tägigen Protestzug in die Hauptstadt nimmt auch Salinas mit einem eigens gestalteten Hänger teil. Am 5. September wollen die Teilnehmer auf einer Großdemonstration am Brandenburger Tor mit mehreren hundert Treckern gegen die Atompolitik und den Standort Gorleben protestieren. Sie wollen gleichzeitig an den legendären „Treck nach Hannover“ vor 30 Jahren erinnern, als die wendländischen Bauern mit Hunderten von Schleppern nach Hannover rollten und dort von 100.000 Menschen begeistert empfangen wurden. Danach hatte der damalige Ministerpräsident Ernst Albrecht verkündet, dass eine Wideraufarbeitungsanlage (WAA) in Gorleben politisch nicht durchsetzbar sei.
9. September 2009:
Nach der eindrucksvollen Anti-Atom-Demo am 5. September in Berlin (über 50.000 Teilnehmer, darunter mehrere hundert Treckerfahrer aus dem Wendland) spitzt sich die Gorleben-Debatte durch neue brisante Enthüllungen zu. Ein von der Süddeutschen Zeitung veröffentlichtes Dokument belegt, dass die Kohl-Regierung Anfang der 80er Jahre das für die Wahl des Standorts Gorleben entscheidende wissenschaftliche Gutachten massiv beeinflusst und geschönt hat. In einem nun publik gewordenen Schreiben des Bundesforschungsministeriums vom Mai 1983 an die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) werden die Gorleben-Gutachter aufgefordert, ihre im Entwurf vorliegende Expertise bzw. die darin enthaltenen Zweifel zu entschärfen und „sinngemäß mit einer Aussage abzuschließen, dass berechtigte Hoffnung besteht, dass im Salzstock Gorleben ein Endlager für alle Arten von radioaktiven Abfällen eingerichtet werden kann.“ Die Wissenschaftler gehorchten damals und schrieben ihr Gutachten um. In der Schlussfassung fielen wichtige Bedenken unter den Tisch und wurden durch ein eindeutiges Votum für die Erkundung des Standorts Gorleben ersetzt.
September 2009:
Vor der Bundestagswahl am 27. September bereitet sich Salinas auf ein mögliches Ende des Moratoriums vor. Zumindest im Fall einer CDU/FDP-Regierung wird der Erkundungsstopp in Gorleben wahrscheinlich vorzeitig aufgehoben. Für diesen Fall bereitet Salinas eine Klage vor, um zu verhindern, dass ohne atomrechtliches Planfeststellungsverfahren - unter dem Deckmantel der Erkundung - das Endlager in Gorleben weiter ausgebaut wird.